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Der Kauf einer Praxisimmobilie ist für viele Ärztinnen und Ärzte ein Meilenstein – beruflich wie privat. Doch zwischen Standortanalyse, Finanzierung und Planung der Einrichtung werden oft genau jene Punkte übersehen, die im Nachhinein zum echten Problem werden können.
Ob baurechtliche Vorgaben, gesetzliche Pflichten oder berufsrechtliche Fallstricke: Wer hier unvorbereitet kauft, läuft Gefahr, in zeit- und kostenintensive Korrekturen zu geraten. In diesem Beitrag zeige ich drei besonders kritische Aspekte, die in der Praxis immer wieder unterschätzt werden – und wie Sie diese Fallstricke vermeiden.
Viele Immobilien, die auf dem Papier ideal erscheinen, sind es rechtlich nicht – zumindest nicht ohne Weiteres. Der Grund liegt in der baurechtlichen Nutzungsklasse.
Immobilien, die bislang als Büro, Wohnung oder Laden genutzt wurden, müssen formell in eine Praxisnutzung umgewidmet werden. Das erfordert einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt – mit teilweise umfangreichen Nachweisen (z. B. Fluchtwege, Schallschutz, Stellplätze).
In bestimmten Wohngebieten ist eine Praxisnutzung nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig. Das ergibt sich aus dem Bebauungsplan und der Gebietsausweisung (z. B. „reines Wohngebiet“ vs. „Mischgebiet“).
Selbst bei scheinbar passenden Objekten kann es Auflagen geben – z. B. zur Anzahl der Behandlungszimmer, zu Öffnungszeiten oder zur Besucherfrequenz.
Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob eine Nutzungsänderung möglich ist – bevor Sie kaufen. Ein positiver Vorbescheid vom Bauamt gibt Sicherheit.
Barrierefreiheit ist keine freiwillige Komfortfunktion, sondern in den meisten Fällen gesetzlich verpflichtend – insbesondere für Kassenpraxen.
Kein Aufzug in oberen Stockwerken
Eine Praxis im 2. oder 3. OG ohne Aufzug ist rechtlich unzulässig – und praktisch problematisch. Ein nachträglicher Einbau ist oft nicht möglich oder extrem teuer.
Zu schmale Türen oder Flure
Rollstuhlgerechte Maße sind in vielen Bestandsimmobilien nicht gegeben. Das betrifft auch die Sanitärräume, die entsprechend groß und angepasst sein müssen.
Fehlende Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Patienten
Auch Außenanlagen können Teil der Barrierefreiheit sein – etwa bei behindertengerechten Stellplätzen oder Zugangswegen.
Beurteilen Sie die Immobilie nicht nach Augenmaß, sondern anhand konkreter Maßangaben und gesetzlicher Mindestanforderungen. Ein Architekt oder Fachplaner kann hier schnell Klarheit schaffen.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie Ärztinnen und Ärzte werben dürfen – und was verboten ist. Das betrifft nicht nur Internetauftritte oder Broschüren, sondern auch die Gestaltung der Praxis selbst, insbesondere bei Fassadenwerbung, Außenbeschriftung und Fensterflächen.
Bauordnungsrechtliche Vorgaben zur Werbefläche
In manchen Städten – insbesondere in Altstädten oder unter Ensembleschutz – sind Werbetafeln, Leuchtschilder oder auffällige Fensterbeklebungen stark eingeschränkt.
Berufsrechtliche Grenzen der Werbung
Aussagen wie „die modernste Praxis in der Stadt“ oder übermäßige Selbstdarstellung sind laut HWG unzulässig. Was auf der Fassade steht, muss also wohlüberlegt sein – nicht nur gestalterisch, sondern auch juristisch.
Werbeanlagen sind oft genehmigungspflichtig
Eine Immobilie mag Ihnen gestalterische Möglichkeiten bieten – doch diese müssen genehmigt sein. Ein Bauantrag für eine Leuchtreklame kann abgelehnt werden, selbst wenn der Eigentümer zustimmt.
Klären Sie im Vorfeld, welche Gestaltungsrechte und Einschränkungen mit der Immobilie verbunden sind. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie großen Wert auf moderne Außenwirkung oder Markenbildung legen.
Die ideale Praxisimmobilie ist nicht nur schön und gut gelegen – sie ist rechtlich genehmigungsfähig, funktional umsetzbar und langfristig wirtschaftlich tragfähig. Nutzungsklassen, Barrierefreiheit und Werberecht sind dabei keine Nebensachen, sondern zentrale Erfolgsfaktoren.
Wer sie übersieht, riskiert Zeitverzögerungen, Kostenexplosionen oder im schlimmsten Fall die Unbrauchbarkeit der Immobilie.
Als spezialisierter Makler für Praxisimmobilien achte ich darauf, dass nicht nur das Gefühl stimmt, sondern auch die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. So vermeiden wir teure Fehler – und legen gemeinsam die Grundlage für einen erfolgreichen Praxisbetrieb.
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Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Gewerbeimmobilienbereich.
Ich bin studierter Immobilienökonom (Bachelor of Science Immobilienwirtschaft) mit fundierter Erfahrung in der Vermittlung von Gewerbeimmobilien. Mein beruflicher Schwerpunkt liegt Beratung im Bereich Praxisimmobilien mit besonderem Fokus auf Praxen für Ärztinnen und Ärzte.
Durch die intensive Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgruppen, Investoren und Vermietern kenne ich die spezifischen Anforderungen an Praxisimmobilien – von rechtlichen Rahmenbedingungen über bauliche Standards bis hin zur strategischen Standortwahl. Ich begleite meine Mandanten diskret, zielgerichtet und ergebnisorientiert durch den gesamten Vermittlungsprozess.
Mein Arbeitsstil ist analytisch, selbstständig und lösungsorientiert – mit dem klaren Anspruch, für jede Immobilie den passenden Nutzer und für jeden Kunden den passenden Standort zu finden.
Ich war in der Vermietung und im Verkauf bei zwei renommierten lokalen Immobilienmaklern tätig und habe darüber hinaus wertvolle Einblicke in den komplexeren Bereich der Gewerbeimmobilienvermittlung bei einem weltweit tätigen Maklerhaus gesammelt. Dieses breite Fundament ermöglicht es mir, Praxisimmobilien für Ärztinnen und Ärzte ganzheitlich zu beurteilen – sowohl im Hinblick auf medizinische Nutzbarkeit und betriebliche Abläufe als auch im Kontext von Standortstrategie, Renditepotenzial und langfristiger Marktpositionierung.
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt auf der Suche nach einer passenden Praxisimmobilie zur Eigennutzung oder Kapitalanlage im Raum Nürnberg, Fürth & Erlangen sind – und dabei Wert auf fundierte Beratung abseits des klassischen Maklermarktes legen – freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ich nehme mir Zeit für ein vertrauliches Erstgespräch, in dem wir Ihre medizinischen, wirtschaftlichen und strategischen Anforderungen präzise abgleichen – ohne Verkaufsdruck, aber mit klarem Blick für das Machbare.
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Nürnberg, Fürth & Erlangen – Termine nur nach Vereinbarung.
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