Barrierefreiheit in Praxisimmobilien in Nürnberg, Fürth und Erlangen – was gesetzlich und praktisch zählt

Barrierefreiheit ist für Arztpraxen längst mehr als eine soziale Verpflichtung – sie ist ein zentrales Kriterium für die Zulässigkeit, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit medizinischer Immobilien. In Städten wie Nürnberg, Fürth und Erlangen, wo viele Praxen in Altbauten oder verdichteten Lagen untergebracht sind, stellt die Umsetzung jedoch oft eine bauliche, rechtliche und wirtschaftliche Herausforderung dar.

Was müssen Ärztinnen und Ärzte bei Anmietung, Kauf oder Umbau von Praxisräumen beachten? Welche gesetzlichen Anforderungen gelten – und wie lassen sie sich sinnvoll und praxisnah umsetzen?


1. Gesetzliche Grundlagen: Wann Barrierefreiheit Pflicht ist

In Bayern – und damit auch in der Metropolregion Nürnberg – gelten mehrere rechtliche Regelungen zur Barrierefreiheit, vor allem:

  • Bayerische Bauordnung (BayBO)

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

  • DIN 18040-1 und 18040-2 (technische Richtlinien für barrierefreies Bauen)

  • Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) zur Praxiszulassung

Grundsatz:

Wenn eine Praxis neu errichtet oder baulich verändert wird, muss sie barrierefrei erreichbar und nutzbar sein – zumindest im öffentlich zugänglichen Bereich (Wartezimmer, Behandlungsraum, WC).

In bestehenden Gebäuden gelten Ausnahmen – aber nur, wenn der Umbau wirtschaftlich oder baulich unzumutbar wäre. Diese Ausnahme muss jedoch nachgewiesen und begründet werden.


2. Was zählt praktisch zur Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur ein Aufzug oder eine Rampe – sondern ein durchgängiges Konzept, das Patienten mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen sowie kognitiven Einschränkungen gerecht wird.

Wichtige Merkmale sind:

  • Stufenloser Zugang (Rampe, Aufzug, automatische Tür oder ebenerdig)

  • Barrierefreies WC (ausreichend Bewegungsfläche, Haltegriffe, Notruf)

  • Breite Türen und Flure (mindestens 90 cm Türbreite, 120 cm Flurbreite)

  • Gut lesbare Beschilderung (Kontraste, einfache Sprache, Piktogramme)

  • Empfangstheke in rollstuhlgerechter Höhe

  • Sitzgelegenheiten mit Armlehnen im Wartebereich

  • Akustisch gedämpfte Räume und ggf. Induktionsschleifen für Hörgeräte

In der Praxis zeigt sich: Einzelne Maßnahmen reichen nicht, wenn der Patient dennoch nicht vollständig selbstständig zur Behandlung gelangen kann.


3. Häufige Herausforderungen in der Region

Gerade in Nürnberg, Fürth und Erlangen gibt es viele Altbauten, in denen Arztpraxen untergebracht sind – besonders in beliebten Stadtteilen wie Gostenhof, Johannis oder der Fürther Innenstadt.

Typische Probleme sind:

  • Kein Aufzug bei Praxen im 1. oder 2. OG

  • Enge Eingangsbereiche ohne Möglichkeit für Rampen

  • Bauliche Einschränkungen durch Denkmalschutz oder Eigentümergemeinschaften

  • Fehlende barrierefreie WCs, weil der Umbau zu viel Fläche kostet

Hier ist entscheidend: Bereits bei Anmietung oder Kauf sollte geprüft werden, ob technische Nachrüstungen realisierbar und genehmigungsfähig sind.


4. Was bedeutet das für Miet- oder Kaufverträge?

Wer eine Praxis in nicht barrierefreien Räumen neu eröffnen oder übernehmen will, muss sich absichern:

  • Ist die Immobilie offiziell als barrierefrei genehmigt?

  • Liegt eine Befreiung oder Bestandsschutz vor – und ist diese dokumentiert?

  • Ist der Vermieter bereit, Umbauten zu dulden oder zu finanzieren?

In Neubauten und medizinischen Zentren wie dem Medizincampus Erlangen oder neuen Projekten in Nürnberg-Langwasser ist Barrierefreiheit heute Standard – in Altbauten muss sie häufig nachträglich hergestellt werden.

Tipp: In manchen Fällen gibt es Fördermittel (z. B. von der KfW oder LfA) für barrierefreie Umbauten in Arztpraxen – besonders, wenn Patientenversorgung dadurch verbessert wird.


5. Rechtliche Konsequenzen bei fehlender Barrierefreiheit

Fehlende Barrierefreiheit kann nicht nur Patienten abschrecken, sondern auch zu rechtlichen Problemen führen:

  • Verweigerung der Praxiszulassung durch KVB (bei Neuzulassung)

  • Ablehnung bei kassenärztlicher Bedarfsplanung

  • Reklamationen oder Klagen durch Patienten

  • Probleme bei Praxisabgabe oder Verkauf

  • Wertminderung der Immobilie

Zudem verlangen viele Versicherungen, insbesondere Berufshaftpflicht oder Gebäudeversicherung, klare Angaben zur Barrierefreiheit – das kann bei Schadensfällen relevant werden.


6. Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht – und wirtschaftlich klug

In Nürnberg, Fürth und Erlangen wird das Thema Barrierefreiheit in Praxisimmobilien in Zukunft noch wichtiger – nicht nur gesetzlich, sondern auch demografisch. Die Zahl älterer und mobilitätseingeschränkter Patienten steigt, und die Erwartungen an barrierearme Zugänge nehmen zu.

Wer langfristig denkt, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitplanen – und nicht als lästigen Kostenfaktor, sondern als Wertfaktor betrachten.


 

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Über den Autor - Sigma Estate

Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Gewerbeimmobilienbereich.

Ich bin studierter Immobilienökonom (Bachelor of Science Immobilienwirtschaft) mit fundierter Erfahrung in der Vermittlung von Gewerbeimmobilien. Mein beruflicher Schwerpunkt liegt Beratung im Bereich Praxisimmobilien mit besonderem Fokus auf Praxen für Ärztinnen und Ärzte.

Durch die intensive Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgruppen, Investoren und Vermietern kenne ich die spezifischen Anforderungen an Praxisimmobilien – von rechtlichen Rahmenbedingungen über bauliche Standards bis hin zur strategischen Standortwahl. Ich begleite meine Mandanten diskret, zielgerichtet und ergebnisorientiert durch den gesamten Vermittlungsprozess.

Mein Arbeitsstil ist analytisch, selbstständig und lösungsorientiert – mit dem klaren Anspruch, für jede Immobilie den passenden Nutzer und für jeden Kunden den passenden Standort zu finden.

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