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Die Nachbesetzung von Praxisräumen durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ist in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen ein zunehmend relevanter Faktor auf dem Gesundheitsimmobilienmarkt. MVZ bündeln verschiedene Fachrichtungen unter einem Dach und nehmen eine immer größere Rolle in der ambulanten Versorgung ein. Für Immobilieneigentümer bringt diese Entwicklung neue Chancen, aber auch spezielle Risiken mit sich, die vertraglich gut abgesichert sein müssen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche vertraglichen Regelungen für Eigentümer von Praxisimmobilien bei einer Nachbesetzung durch MVZ besonders wichtig sind.
Ein zentraler Punkt im Mietvertrag ist die Regelung, unter welchen Bedingungen eine Nachbesetzung durch ein MVZ möglich ist. Immobilieneigentümer sollten klar festlegen:
Ob und in welchem Umfang der Mieter berechtigt ist, das Mietverhältnis auf ein MVZ zu übertragen.
Ob eine vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich ist – und ob diese nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
Welche Voraussetzungen ein MVZ erfüllen muss (z. B. fachliche Qualifikation, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit).
Diese Klauseln schützen vor unkontrollierter Vertragsübertragung und sichern die Qualität der Nachmieter.
Die Bonität eines MVZ sollte vor Nachbesetzung sorgfältig geprüft werden. Vermieter sollten vertraglich festlegen:
Dass der Nachmieter (MVZ) eine Bonitätsprüfung durchlaufen muss.
Gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten (z. B. Bürgschaften) zu verlangen.
Die Verpflichtung des MVZ, alle im ursprünglichen Vertrag festgelegten Pflichten zu übernehmen.
Dies minimiert das Risiko von Zahlungsausfällen oder Vertragsverletzungen.
Nachbesetzungen durch MVZ können oft mit geänderten Nutzungsanforderungen einhergehen. Eigentümer sollten deshalb regeln:
Ob und wie der Mietzins angepasst wird, etwa bei geänderter Mietfläche oder Nutzungsart.
Ob der MVZ-Vertrag auf den bestehenden Mietvertrag übernommen wird oder ein neuer Vertrag geschlossen wird.
Anpassungen bei Nebenkosten und Betriebskosten.
Klare Regelungen verhindern spätere Streitigkeiten.
MVZ arbeiten häufig interdisziplinär und mit erweiterten medizinischen Leistungen. Der Mietvertrag sollte daher:
Die zulässige Nutzung der Praxisräume präzisieren.
Betreiberpflichten hinsichtlich Hygiene, Brandschutz und Genehmigungen festlegen.
Möglichkeiten zur regelmäßigen Kontrolle durch den Vermieter vorsehen.
So bleibt die Qualität und Sicherheit der Immobilie erhalten.
Da MVZ oft langfristig planen, sollten Immobilieneigentümer:
Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen vertraglich festlegen.
Sonderkündigungsrechte für den Vermieter bei Vertragsverletzungen oder unzulässiger Nutzung vorsehen.
Regelungen für eine mögliche Vertragsverlängerung treffen.
Das sorgt für planbare Mietverhältnisse und Flexibilität.
Auch bei Nachbesetzungen durch MVZ gilt es, Risiken abzusichern:
Pflicht zum Abschluss und Nachweis von Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Gebäudeversicherung).
Haftungsregelungen für Schäden an der Immobilie und Dritten.
Haftung für Umweltrisiken oder technische Anlagen.
Diese Klauseln schützen Eigentümer vor unerwarteten Kosten.
Immobilieneigentümer in Nürnberg, Fürth und Erlangen profitieren von der steigenden Bedeutung der MVZ als Mieter – gleichzeitig müssen sie die Nachbesetzung vertraglich so gestalten, dass Risiken minimiert und die Werthaltigkeit der Immobilie erhalten bleiben.
Ein gut ausgearbeiteter Mietvertrag mit klaren Nachbesetzungsregelungen, Bonitätsprüfungen, Nutzungsbeschränkungen und Haftungsklauseln ist unverzichtbar, um langfristig erfolgreich zu sein.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für individuelle rechtliche Fragen oder Unterstützung im Zusammenhang mit dem Verkauf einer vermieteten Immobilie wird empfohlen, einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft zu Rate zu ziehen.
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Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Gewerbeimmobilienbereich.
Ich bin studierter Immobilienökonom (Bachelor of Science Immobilienwirtschaft) mit fundierter Erfahrung in der Vermittlung von Gewerbeimmobilien. Mein beruflicher Schwerpunkt liegt Beratung im Bereich Praxisimmobilien mit besonderem Fokus auf Praxen für Ärztinnen und Ärzte.
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