Orthopädische Praxen und Barrierefreiheit in Nürnberg, Fürth und Erlangen – Welche Immobilien wirklich geeignet sind

Die Orthopädie gehört zu den Fachrichtungen mit besonders anspruchsvoller Klientel – nicht in medizinischer, sondern in infrastruktureller Hinsicht. Denn viele Patienten kommen mit eingeschränkter Mobilität, Gehstützen, Rollatoren oder im Rollstuhl. Barrierefreiheit ist deshalb kein Komfortmerkmal, sondern eine absolute Notwendigkeit. Und dennoch zeigt sich bei der Standortsuche in Städten wie Nürnberg, Fürth und Erlangen: Viele Immobilien sind dafür schlicht nicht geeignet – auch wenn sie auf dem Papier so wirken.

In diesem Beitrag klären wir, worauf Orthopäden bei der Standortwahl wirklich achten sollten – und welche Immobilientypen für eine orthopädische Praxis tatsächlich infrage kommen.


1. Barrierefreiheit – rechtlich, baulich, praktisch

Barrierefreiheit ist in Deutschland in mehreren Gesetzen geregelt, unter anderem in:

  • der Musterbauordnung (MBO),

  • dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),

  • der DIN 18040 (Teile 1 und 2),

  • und der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Für orthopädische Praxen gilt: Sie müssen so zugänglich sein, dass auch Menschen mit erheblichen Bewegungseinschränkungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Dazu gehören:

  • stufenloser Zugang zur Praxis

  • automatische oder leicht zu öffnende Türen

  • rollstuhlgerechte Aufzüge (nicht zu klein, keine Schwellen)

  • breite Flure und Behandlungsräume

  • behindertengerechte Toiletten

  • ausreichend Bewegungsfläche im Wartebereich

In der Praxis zeigt sich: Viele Immobilien in Nürnberg und Fürth, vor allem Altbauten und Nachkriegsbauten, sind nicht oder nur teilweise barrierefrei – auch wenn sie als „Praxistauglich“ vermarktet werden.


2. Häufige Stolperfallen in Bestandsimmobilien

Gerade innerstädtische Lagen in Nürnberg oder Erlangen sind oft problematisch:

  • Aufzüge fehlen oder sind zu klein für Rollstuhlfahrer oder Tragen.

  • Eingänge sind nur über Treppen zugänglich – z. B. bei Hochparterre-Lagen.

  • Toiletten sind zu schmal oder nicht rollstuhlgerecht.

  • Wartebereiche bieten zu wenig Platz für Gehhilfen oder Begleitpersonen.

Auch wenn Vermieter eine Nachrüstbarkeit betonen, heißt das nicht, dass diese Maßnahmen rechtlich durchsetzbar, baulich machbar oder wirtschaftlich tragbar sind.

Tipp: Vor Vertragsunterzeichnung unbedingt eine Begehung mit Blick auf echte Barrierefreiheit durchführen – idealerweise mit einem Architekten oder Praxisplaner.


3. Warum Erdgeschosslagen nicht immer besser sind

Viele Orthopäden suchen gezielt nach Erdgeschosslagen – verständlich aus Sicht der Patientenzugänglichkeit. Doch auch hier gibt es Einschränkungen:

  • Erdgeschossräume in Altbauten haben oft hohe Türschwellen, enge Flure oder Stufen im Innenbereich.

  • Sie liegen manchmal in reinen Wohngebieten, was zu Problemen bei der Umnutzung führen kann.

  • Schallschutz und Datenschutz sind häufig unzureichend – insbesondere bei bodentiefen Fenstern zur Straße hin.

Besser geeignet sind moderne Gewerbeimmobilien mit:

  • ebenerdigem Zugang (auch vom Parkplatz aus),

  • klarer Trennung von Warte- und Behandlungsbereichen,

  • nachrüstbaren Hygienestandards und

  • ausreichend Platz für technische Geräte und Lager.


4. Welche Immobilientypen sich eignen – und welche nicht

Geeignete Objekte:
✅ Neubauten mit medizinischer Nutzung (z. B. Ärztehäuser, Gesundheitszentren)
✅ Erdgeschosslagen in modernen Geschäftshäusern
✅ Ehemalige Bank- oder Sparkassenflächen (oft barrierefrei, gute Infrastruktur)
✅ Flächen mit eigenen Stellplätzen oder Parkdeckzugang
✅ Immobilien mit eingebautem Aufzug ab EG und behindertengerechtem WC

Weniger geeignete Objekte:
❌ Altbauten mit Mischstruktur (Wohnungen über und unter der Praxis)
❌ Hochparterre mit nur kleinem Treppenlift
❌ Praxen im 1. oder 2. OG ohne Aufzug
❌ Gewerbeeinheiten mit Innenstufen zwischen den Räumen
❌ Gebäude mit unflexiblem Grundriss oder Denkmalschutz

In Städten wie Erlangen oder Fürth finden sich viele ehemalige Wohnimmobilien, die zu „Praxen umfunktioniert“ wurden – jedoch ohne wirkliche Barrierefreiheit oder Zukunftsfähigkeit.


5. Patientenkomfort ist Praxisimage – besonders in der Orthopädie

Orthopädische Patienten sind oft wiederkehrende Besucher: nach Operationen, mit chronischen Beschwerden oder im Reha-Verlauf. Sie verbringen viel Zeit in der Praxis – allein oder mit Begleitpersonen. Das bedeutet:

  • helle, bequeme Wartezonen mit ausreichend Platz

  • kurze Wege innerhalb der Praxis

  • schallschluckende Materialien für Ruhe und Diskretion

  • spezielle Liegen oder Stühle im Behandlungsraum

  • ggf. Trainingsflächen oder Bewegungsräume

Ein durchdachtes Raumkonzept ist deshalb genauso wichtig wie die Lage. Die Praxis ist keine „Medizinfläche“, sondern Teil des Behandlungserlebnisses.


6. Zukunftsfähigkeit nicht vergessen – Technik, Erweiterung, Datenschutz

Viele orthopädische Praxen setzen zunehmend auf digitale Röntgentechnik, Therapiesysteme oder telemedizinische Zusatzangebote. Das bedeutet:

  • Stromversorgung und Netzwerktechnik müssen leistungsfähig sein

  • Räume müssen klimatisiert werden können (z. B. für Technikräume)

  • Datenschutz muss baulich umsetzbar sein (z. B. durch Schallschutz in Empfang und Behandlungsräumen)

  • Ausbaufähigkeit sollte bei steigender Nachfrage gegeben sein

Gerade in zentralen Lagen von Nürnberg oder Erlangen sind Erweiterungen oft unmöglich – entweder wegen Platzmangel oder weil Vermieter andere Mieter bevorzugen. Deshalb lieber von Anfang an Reserven einplanen, z. B. durch anmietbare Nebenflächen oder flexible Grundrisse.


Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht – aber gute Praxisimmobilien sind die Kür

Für orthopädische Praxen in Nürnberg, Fürth und Erlangen gelten besondere Anforderungen – nicht nur wegen gesetzlicher Vorschriften, sondern vor allem wegen der realen Bedürfnisse der Patienten. Wer die Immobilie danach auswählt, was für orthopädische Versorgung wirklich zählt, wird langfristig erfolgreicher sein.

Checkliste für geeignete Objekte:

  • Stufenfreier Zugang inkl. Parkplatz

  • Rollstuhlgerechter Aufzug und Sanitärbereich

  • Breite Türen und Flure

  • Ausreichende Bewegungsfläche in Warte- und Behandlungsräumen

  • Zukunftsfähige Infrastruktur (IT, Technik, Ausbauoption)

  • Praxisgerechtes Umfeld mit Sichtbarkeit und Diskretion


Tipp zum Schluss: Eine Immobilie kann sich mit Umbauten anpassen lassen – Barrieren im Denken oder Vertrag leider nicht. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit Spezialisten für Praxisplanung, Mietrecht und Standortanalyse zusammenzuarbeiten.

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Über den Autor - Sigma Estate

Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Gewerbeimmobilienbereich.

Ich bin studierter Immobilienökonom (Bachelor of Science Immobilienwirtschaft) mit fundierter Erfahrung in der Vermittlung von Gewerbeimmobilien. Mein beruflicher Schwerpunkt liegt Beratung im Bereich Praxisimmobilien mit besonderem Fokus auf Praxen für Ärztinnen und Ärzte.

Durch die intensive Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgruppen, Investoren und Vermietern kenne ich die spezifischen Anforderungen an Praxisimmobilien – von rechtlichen Rahmenbedingungen über bauliche Standards bis hin zur strategischen Standortwahl. Ich begleite meine Mandanten diskret, zielgerichtet und ergebnisorientiert durch den gesamten Vermittlungsprozess.

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Ich war in der Vermietung und im Verkauf bei zwei renommierten lokalen Immobilienmaklern tätig und habe darüber hinaus wertvolle Einblicke in den komplexeren Bereich der Gewerbeimmobilienvermittlung bei einem weltweit tätigen Maklerhaus gesammelt. Dieses breite Fundament ermöglicht es mir, Praxisimmobilien für Ärztinnen und Ärzte ganzheitlich zu beurteilen – sowohl im Hinblick auf medizinische Nutzbarkeit und betriebliche Abläufe als auch im Kontext von Standortstrategie, Renditepotenzial und langfristiger Marktpositionierung.

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