Praxismietvertrag bei BAGs (Berufsausübungsgemeinschaften) In Nürnberg, Fürth und Erlangen: Diese Klauseln sind Pflicht

Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) sind in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen eine beliebte Organisationsform, um gemeinsam eine Praxis zu betreiben und Ressourcen zu bündeln. Dabei ist der Praxismietvertrag ein zentraler Baustein, der die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Vermieter und den mehreren Mietern – den Ärzten der BAG – regelt.

Da die Zusammenarbeit mehrerer Ärzte unter einem Dach besondere Anforderungen an den Mietvertrag stellt, sollte dieser alle relevanten Aspekte berücksichtigen, um spätere Konflikte zu vermeiden. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Klauseln im Praxismietvertrag bei BAGs in der Metropolregion unbedingt enthalten sein müssen.


1. Präzise Benennung der Mietparteien

In Nürnberg, Fürth und Erlangen ist es üblich, dass alle Mitglieder der BAG gemeinsam Mieter sind. Der Vertrag muss daher klar definieren:

  • Wer sind die Vertragspartner? Alle BAG-Mitglieder oder nur ein bevollmächtigter Vertreter?

  • Wie ist die Vertretungsbefugnis geregelt, etwa bei Unterschrift oder Vertragsänderungen?

  • Was passiert bei Aufnahme neuer Partner oder Ausscheiden bestehender Mitglieder?

Eine eindeutige Regelung verhindert Streitigkeiten und gewährleistet Rechtssicherheit.


2. Nutzung der Praxisräume

Die Nutzung der Praxisräume muss klar geregelt sein:

  • Gibt es Räume, die einzelnen Mitgliedern exklusiv zugeordnet werden?

  • Welche Gemeinschaftsflächen stehen allen zur Verfügung (z. B. Empfang, Wartezimmer, Sanitärräume)?

  • Wie wird die Nutzung von Gemeinschaftsräumen organisiert?

In einer dichten Praxislandschaft wie in Nürnberg, Fürth und Erlangen ist diese Klarheit besonders wichtig, um den reibungslosen Praxisalltag zu sichern.


3. Mietzins- und Nebenkostenregelungen

Gerade bei mehreren Mietern muss der Mietzinsverteilung eine besondere Aufmerksamkeit zukommen:

  • Wie wird der Mietzins auf die einzelnen Ärzte verteilt? Pro Kopf, nach Nutzfläche oder nach Vereinbarung?

  • Wer trägt welche Nebenkosten (Heizung, Strom, Reinigung, Wartung)?

  • Sind alle Mieter gesamtschuldnerisch haftbar für die Miete?

  • Wie werden Anpassungen der Miete und Nebenkosten geregelt?

Klare Absprachen verhindern späteren Streit und sichern die finanzielle Stabilität der BAG.


4. Laufzeit, Kündigung und Nachmietersuche

In der Metropolregion sind Praxisflächen oft knapp und Mietverträge langfristig:

  • Mindestlaufzeiten sollten klar definiert sein.

  • Kündigungsfristen und Modalitäten für das Ausscheiden einzelner Mitglieder müssen geregelt sein.

  • Möglichkeiten zur Nachmietersuche oder Übertragung der Mietrechte sollten im Vertrag enthalten sein.

So wird Flexibilität bei gleichzeitigem Schutz aller Beteiligten gewährleistet.


5. Instandhaltung und bauliche Veränderungen

Für die technische Ausstattung und bauliche Maßnahmen sind folgende Punkte relevant:

  • Wer trägt die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen?

  • Welche baulichen Veränderungen dürfen die Mieter vornehmen und wie ist die Zustimmung des Vermieters geregelt?

  • Wie wird mit baulichen Maßnahmen bei Vertragsende verfahren?

Gerade in technisch anspruchsvollen Praxen wie Radiologie oder Chirurgie in der Region ist dies von großer Bedeutung.


6. Regelungen bei Ausscheiden eines Partners und Vertragsende

Der Mietvertrag sollte festlegen:

  • Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn ein Partner die BAG verlässt?

  • Gibt es Vorkaufs- oder Übernahmerechte für die verbleibenden Mitglieder?

  • Wie ist das Vorgehen bei einer Auflösung der BAG?

Klare Regeln sorgen für einen geordneten Übergang und minimieren Risiken.


7. Haftung und Versicherungspflichten

Um Risiken zu minimieren, sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Haftung der Mietparteien für Schäden an der Mietfläche.

  • Verpflichtung zum Abschluss und Nachweis von Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Gebäudeversicherung).

  • Regelungen bei Schäden durch einzelne Mitglieder.

Dies schützt sowohl Vermieter als auch Mieter vor finanziellen Schäden.


Fazit: Praxismietvertrag bei BAGs in Nürnberg, Fürth und Erlangen braucht klare, maßgeschneiderte Regelungen

Eine Berufsausübungsgemeinschaft bringt viele Vorteile, aber auch komplexe rechtliche Anforderungen an den Mietvertrag. Gerade in der dichten und wettbewerbsintensiven Gesundheitslandschaft der Metropolregion Nürnberg-Fürth-Erlangen ist es wichtig, alle wesentlichen Punkte im Mietvertrag verbindlich zu regeln.

Nur so können Vermieter und Ärzte eine vertrauensvolle und stabile Zusammenarbeit gewährleisten, die langfristigen Erfolg ermöglicht.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für individuelle rechtliche Fragen oder Unterstützung im Zusammenhang mit dem Verkauf einer vermieteten Immobilie wird empfohlen, einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft zu Rate zu ziehen.

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Über den Autor - Sigma Estate

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Ich bin studierter Immobilienökonom (Bachelor of Science Immobilienwirtschaft) mit fundierter Erfahrung in der Vermittlung von Gewerbeimmobilien. Mein beruflicher Schwerpunkt liegt Beratung im Bereich Praxisimmobilien mit besonderem Fokus auf Praxen für Ärztinnen und Ärzte.

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