Barrierefreiheit ist für medizinisch genutzte Immobilien nicht nur ein wünschenswerter Komfort, sondern in vielen Fällen eine bauliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. In einer alternden Gesellschaft und vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen steigt die Bedeutung barrierefreier Zugänge, besonders im medizinischen Sektor. Für Vermieter in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen ist es daher sinnvoll, sich mit dem Thema strategisch auseinanderzusetzen – nicht nur aus rechtlicher Perspektive, sondern auch mit Blick auf den Werterhalt und die langfristige Vermietbarkeit ihrer Immobilien.
1. Barrierefreiheit als Standard im Gesundheitswesen
Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren gelten als sogenannte „öffentlich zugängliche Einrichtungen“. Damit unterliegen sie den entsprechenden Anforderungen der Bayerischen Bauordnung sowie – je nach Ausgestaltung – dem Behindertengleichstellungsgesetz. Ziel ist die gleichberechtigte Zugänglichkeit für alle Patientengruppen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
In der Praxis bedeutet das: Eine medizinische Einrichtung, die nicht barrierefrei zugänglich ist, entspricht oft nicht mehr den Erwartungen heutiger Mieter oder Patienten. Viele Ärztinnen und Ärzte legen bei der Auswahl ihrer Praxisstandorte besonderen Wert auf barrierefreie Strukturen – auch deshalb, weil sie selbst dazu verpflichtet sind, ihren Patienten angemessene Zugänge zu ermöglichen.
2. Technische und bauliche Anforderungen
Barrierefreiheit umfasst weit mehr als nur einen ebenerdigen Eingang oder einen Aufzug. Die technischen Anforderungen betreffen mehrere Ebenen der Immobilie und sollten frühzeitig bei der Planung oder Sanierung berücksichtigt werden.
Zu den zentralen Elementen gehören:
Zugang zum Gebäude: Stufenlos erreichbar über Rampe oder Aufzug. Türöffnungen mit ausreichender Breite (mindestens 90 cm) und automatisierte Türsysteme sind von Vorteil.
Vertikale Erschließung: Ein Aufzug ist erforderlich, wenn die Praxis nicht im Erdgeschoss liegt. Dabei sind Maße, Steuerungshöhe, Haltegriffe und Türbreiten zu beachten.
Flur- und Türbreiten: Innerhalb der Einheit sollten Flure mindestens 120 cm und Türen mindestens 90 cm breit sein.
Sanitäreinrichtungen: Mindestens ein behindertengerechtes WC mit entsprechender Bewegungsfläche, Haltegriffen und unterfahrbarem Waschbecken.
Orientierungshilfen: Kontraste, taktile Beschriftungen und klare Wegführungen können insbesondere in größeren Praxen sinnvoll sein.
Parkmöglichkeiten: Mindestens ein barrierefreier Stellplatz, möglichst in unmittelbarer Nähe zum Eingang.
Ein Großteil dieser Maßnahmen ist auch in Bestandsgebäuden technisch realisierbar – oftmals mit überschaubarem baulichem Aufwand.
3. Auswirkungen auf Vermietbarkeit und Rendite
Aus Vermietersicht ist Barrierefreiheit zunehmend ein Faktor mit unmittelbarer Auswirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Immobilie. Besonders in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen – mit ihrer wachsenden Bevölkerungszahl, zahlreichen medizinischen Einrichtungen und einer demografisch zunehmend älteren Patientenschaft – ist barrierefreier Zugang für viele Praxisnutzer nicht verhandelbar.
Vorteile barrierefreier Immobilien:
Größere Zielgruppe: Flächen sind für mehr Fachrichtungen und Patientengruppen nutzbar.
Wettbewerbsvorteil: In angespannten Teilmärkten sichern barrierefreie Immobilien einen Vorsprung bei der Mietergewinnung.
Langfristige Mietverhältnisse: Barrierefreiheit fördert die nachhaltige Nutzung – Mieter, die in den barrierefreien Ausbau investieren, bleiben häufig über viele Jahre.
Wertsteigerung: Modernisierte, barrierefreie Immobilien erzielen tendenziell höhere Kaufpreise bei einer Veräußerung.
ESG-Konformität: Im Rahmen langfristiger Investmentstrategien spielt Barrierefreiheit zunehmend auch eine Rolle bei der Bewertung nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien.
4. Investitions- und Fördermöglichkeiten
Der nachträgliche barrierefreie Ausbau kann – je nach Umfang – mit Kosten verbunden sein, die im Einzelfall erheblich ausfallen können. Umso wichtiger ist es, mögliche Förderprogramme und steuerliche Vorteile zu prüfen.
Mögliche Förderquellen:
KfW-Programme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Förderungen für altersgerechtes und barrierefreies Bauen – teilweise auch für gewerblich genutzte Einheiten.
Regionale Förderungen: Städte und Gemeinden, insbesondere mit eigener Strukturförderung im medizinischen Bereich, bieten teils Zuschüsse oder Beratungsleistungen.
Steuerliche Abschreibung: Bestimmte Maßnahmen können im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.
Eine frühzeitige Abstimmung mit Architekten, Fachplanern und Steuerberatern ist empfehlenswert.
5. Fazit: Barrierefreiheit als Bestandteil einer nachhaltigen Immobilienstrategie
Barrierefreiheit ist heute mehr als ein gesetzliches Erfordernis – sie ist ein strategisches Qualitätsmerkmal medizinischer Immobilien. Eigentümer in Nürnberg, Fürth und Erlangen, die frühzeitig in barrierefreie Erschließung und Ausstattung investieren, sichern sich nicht nur einen Vorsprung am Vermietungsmarkt, sondern leisten auch einen Beitrag zur strukturellen Sicherung der Gesundheitsversorgung.
In einem zunehmend regulierten und nachfragegetriebenen Marktumfeld wird Barrierefreiheit zum entscheidenden Faktor für Wertstabilität, Nachfrage und Nutzungsflexibilität. Es empfiehlt sich daher, bestehende Praxisflächen regelmäßig im Hinblick auf ihre barrierefreie Nutzbarkeit zu prüfen – und Maßnahmen dort umzusetzen, wo sie wirtschaftlich sinnvoll und baulich machbar sind.